AGB

§ 1 Anbieter und Kontakt

Anbieter des Onlineshops unter depot.intrinsor.de und Vertragspartner ist:

intrinsor Hrgarden GmbH
Delbrückstraße 29
17424 Heringsdorf

Vertreten durch die Geschäftsführung: P. Deutschmann, Mohamed Wahdan
HRB 16644
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE355637103
Telefon: 030 2089839133
E-Mail: depot@intrinsor.de

„intrinsor depot“ ist die Geschäftsbezeichnung, unter der der vorgenannte Anbieter den Onlineshop betreibt.

§ 2 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die über den Onlineshop unter depot.intrinsor.de zwischen intrinsor depot und dem Kunden geschlossen werden.

(2) Die Angebote von intrinsor depot richten sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB mit Wohnsitz und Lieferanschrift in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, intrinsor depot stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser AGB. Der Vertragstext wird von intrinsor depot gespeichert und dem Kunden zusammen mit diesen AGB in Textform übermittelt; zusätzlich kann der Kunde ihn in seinem Kundenkonto abrufen.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB bezeichnet:

Sammlermünze eine von der Bundesrepublik Deutschland ausgegebene amtliche Sammlermünze mit gesetzlichem Nennwert. Nicht Gegenstand des Angebots sind 2-Euro-Gedenkmünzen sowie Goldmünzen. Medaillen, Nachprägungen und sonstige Erzeugnisse ohne staatlichen Nennwert sind vom Angebot ausgeschlossen.

Ausgabe eine einzelne Sammlermünze, die von der ausgebenden Stelle zu einem bestimmten Ausgabetag in Verkehr gebracht wird. Werden an einem Tag mehrere Sammlermünzen in Verkehr gebracht, gilt jede von ihnen als eigene Ausgabe.

Rolle eine Originalrolle der jeweiligen Sammlermünze. Die Stückzahl je Rolle beträgt 20 Stück. Weicht die von der ausgebenden Stelle tatsächlich gelieferte Rollengröße hiervon ab, wird die maßgebliche Stückzahl in der Abruf-Information nach § 7 Absatz 1 ausgewiesen; das Mitglied ist in diesem Fall nicht zum Abruf verpflichtet.

Abruf die Ausübung des Rechts nach § 7 durch Abgabe eines Kaufangebots über eine bestimmte Menge einer Ausgabe.

Stichtag der nach § 7 Absatz 3 bestimmte letzte Tag, an dem ein Abruf für eine Ausgabe möglich ist.

Stufe die vom Mitglied gewählte Clubstufe nach § 5 Absatz 2, die die Höchstmenge je Ausgabe bestimmt.

Abrechnungsquartal der jeweils drei Monate umfassende Zeitraum, für den die Clubgebühr im Voraus abgerechnet wird.

§ 4 Vertragsschluss im Onlineshop, technische Schritte

(1) Die Darstellung der Leistungen im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er den Bestellvorgang durchläuft und die abschließende Schaltfläche betätigt. Unmittelbar vor Absenden der Bestellung werden ihm die wesentlichen Angaben zur Bestellung zusammengefasst angezeigt.

(3) Eingabefehler kann der Kunde vor Absenden der Bestellung jederzeit mithilfe der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen sowie über die Zurück-Funktion des Browsers erkennen und berichtigen.

(4) Nach Eingang der Bestellung bestätigt intrinsor depot den Zugang per E-Mail. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, soweit in § 5 Absatz 4 oder § 8 nichts anderes bestimmt ist.

§ 5 Clubmitgliedschaft: Gegenstand, Stufen, Gebühr

(1) Gegenstand des Clubvertrages ist eine Dienstleistung. Sie besteht darin, dem Mitglied während der Laufzeit den Zugang zum Abrufrecht nach § 7 zu eröffnen sowie die hierfür erforderliche Beschaffung, Vorhaltung und Versandabwicklung zu erbringen. Ein Abruf ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtend.

(2) Die Clubmitgliedschaft wird in folgenden Stufen angeboten. Die Stufe bestimmt die Höchstmenge je Ausgabe:

Stufe Höchstmenge je Ausgabe Clubgebühr je Abrechnungsquartal
1 Münze 1 Exemplar 19,90 €
3 Münzen 3 Exemplare 49,90 €
10 Münzen 10 Exemplare 129,90 €
1 Rolle 1 Rolle 199,00 €
3 Rollen 3 Rollen 449,00 €
10 Rollen 10 Rollen 979,00 €

(3) Die Höchstmenge gilt für jede Ausgabe gesondert und unabhängig vom Münztyp. Sie wird durch nicht ausgeschöpfte Höchstmengen früherer Ausgaben nicht erhöht.

(4) Der Clubvertrag kommt zustande, wenn intrinsor depot das Angebot des Mitglieds in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

(5) Steht in einem Abrechnungsquartal keine einzige Ausgabe zum Abruf zur Verfügung, erstattet intrinsor depot die für dieses Quartal gezahlte Clubgebühr auf Verlangen des Mitglieds vollständig. Das Verlangen ist binnen sechs Wochen nach Ende des betreffenden Abrechnungsquartals in Textform zu erklären. Weitergehende Ansprüche des Mitglieds bleiben unberührt.

(6) Das Mitglied kann seine Stufe zum Ende eines Abrechnungsquartals wechseln. Der Wechsel ist spätestens zwei Wochen vor Quartalsende in Textform oder über das Kundenkonto zu erklären. Ein Wechsel in eine höhere Stufe ist auf Wunsch auch innerhalb eines laufenden Quartals möglich; in diesem Fall wird die bereits gezahlte Clubgebühr anteilig angerechnet. Der Anspruch auf den Willkommens-Bonus nach § 15 entsteht durch einen Stufenwechsel nicht erneut.

§ 6 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung des Clubvertrages

(1) Der Clubvertrag beginnt mit dem Vertragsschluss nach § 5 Absatz 4 und hat eine Erstlaufzeit von drei Monaten.

(2) Der Clubvertrag kann zum Ablauf der Erstlaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Wird er nicht gekündigt, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter.

(3) Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Clubvertrag von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

(4) Die Abrechnung erfolgt auch nach Ablauf der Erstlaufzeit weiterhin quartalsweise im Voraus. Endet der Clubvertrag durch Kündigung innerhalb eines bereits abgerechneten Abrechnungsquartals, erstattet intrinsor depot die auf die Zeit nach Vertragsende entfallende Clubgebühr taggenau.

(5) Die Kündigung kann erklärt werden

a) über die auf der Website unter „Verträge hier kündigen“ bereitgestellte Kündigungsschaltfläche,
b) in Textform, insbesondere per E-Mail an depot@intrinsor.de, oder
c) über das Kundenkonto.

Der Zugang einer über die Kündigungsschaltfläche erklärten Kündigung wird dem Mitglied unverzüglich in Textform unter Angabe von Inhalt, Datum und Zeitpunkt der Beendigung bestätigt.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für intrinsor depot liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied wiederholt gegen § 17 verstößt oder wenn die Clubgebühr trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht entrichtet wird.

(7) Mit Beendigung des Clubvertrages erlischt das Abrufrecht. Bereits geschlossene Kaufverträge über Sammlermünzen bleiben davon unberührt und werden erfüllt.

§ 7 Ausgaben und Abruf

(1) intrinsor depot informiert die Mitglieder über jede zum Abruf stehende Ausgabe per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse und im Kundenkonto. Die Information enthält die Bezeichnung der Sammlermünze, den Nennwert, die für die Stufe des Mitglieds maßgebliche Höchstmenge sowie den Stichtag.

(2) Die Information nach Absatz 1 ist eine freiwillige Serviceleistung. Ihr Zugang ist für die Ausübung des Abrufrechts nicht Voraussetzung; maßgeblich sind allein die im Kundenkonto verfügbaren Angaben und der nach Absatz 3 bestimmte Stichtag. Ein Anspruch auf Erinnerungsnachrichten besteht nicht; intrinsor depot versendet solche in der Regel, ohne hierzu verpflichtet zu sein.

(3) Der Stichtag ist der vierzehnte Tag nach dem offiziellen Ausgabetag der jeweiligen Sammlermünze, sofern intrinsor depot keinen späteren Stichtag bestimmt. Ein späterer Stichtag wird im Kundenkonto und auf der jeweiligen Abrufseite ausgewiesen und gilt ab Bekanntgabe. Fällt der Stichtag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Sitz von intrinsor depot, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

(4) Der Abruf erfolgt dadurch, dass das Mitglied bis zum Stichtag über den Onlineshop die gewünschte Menge auswählt und den Kaufpreis nach § 9 entrichtet. Die Rechtsfolgen richten sich nach § 8.

(5) Ruft das Mitglied nicht oder nicht fristgerecht ab, entsteht kein Kaufvertrag. Es erfolgt keine Zahlung und keine Lieferung. Ein Nachholen des Abrufs nach Ablauf des Stichtages ist ausgeschlossen. Ein Ausgleich, eine Gutschrift oder eine Übertragung nicht ausgeschöpfter Höchstmengen auf spätere Ausgaben findet nicht statt; die Clubgebühr ist das Entgelt für den Zugang und nicht für eine bestimmte Lieferung.

(6) Eine automatische Abbuchung des Kaufpreises findet nicht statt. Ohne aktiven Abruf durch das Mitglied entsteht keine Zahlungspflicht.

(7) Nicht abgerufene Sammlermünzen kann intrinsor depot anderweitig verwerten.

§ 8 Zustandekommen des Kaufvertrages über Sammlermünzen

(1) Mit dem Abruf nach § 7 Absatz 4 gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die ausgewählte Menge der betreffenden Ausgabe ab.

(2) Die im Anschluss automatisch versandte Bestellbestätigung dokumentiert den Zugang des Angebots und stellt noch keine Annahme dar.

(3) intrinsor depot nimmt das Angebot an, indem es dem Mitglied die Annahme in Textform bestätigt oder die Ware versendet und den Versand anzeigt. Die Annahme erfolgt spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Ablauf des Stichtages.

(4) intrinsor depot kann das Angebot insbesondere dann nicht oder nur teilweise annehmen, wenn

a) die abgerufene Menge die Höchstmenge der Stufe des Mitglieds nach § 5 Absatz 2 übersteigt,
b) der Abruf nach Ablauf des Stichtages erfolgt ist,
c) im Zeitpunkt des Abrufs kein wirksamer Clubvertrag bestand, oder
d) die verfügbare Menge nach § 12 nicht ausreicht.

(5) Nimmt intrinsor depot das Angebot nicht oder nur teilweise an, wird das Mitglied hierüber unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen, vollständig und auf demselben Zahlungsweg erstattet, den das Mitglied verwendet hat. Weitergehende Ansprüche des Mitglieds bestehen in den Fällen des Absatzes 4 Buchstaben a bis c nicht.

(6) Über jeden Abruf wird ein gesondertes Vertragsverhältnis begründet. Der Clubvertrag und die Kaufverträge sind rechtlich voneinander unabhängig; die Wirksamkeit des einen berührt die Wirksamkeit des anderen nicht.

§ 9 Preise, Zahlung und Rechnungsstellung

(1) Die Sammlermünzen werden zum jeweiligen Nennwert abgegeben. Der Nennwert ergibt sich aus der jeweiligen Ausgabe und wird in der Abruf-Information sowie auf der Abrufseite genannt.

(2) Für die Lieferung der abgerufenen Sammlermünzen werden keine gesonderten Versandkosten berechnet. Die Versandabwicklung ist Bestandteil der Dienstleistung nach § 5 Absatz 1 und mit der Clubgebühr abgegolten.

(3) Die Clubgebühr nach § 5 Absatz 2 ist im Voraus für das jeweilige Abrechnungsquartal fällig und wird gesondert vom Kaufpreis abgerechnet. Sie enthält keinen Anteil am Kaufpreis der Sammlermünzen.

(4) Die Zahlung erfolgt über die im Onlineshop jeweils angebotenen Zahlungsarten. Die für den einzelnen Vertrag zur Verfügung stehenden Zahlungsarten werden vor Absenden der Bestellung angezeigt.

(5) Die Clubgebühr versteht sich als Bruttopreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Lieferung der Sammlermünzen unterliegt der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG; ein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer ist insoweit gesetzlich nicht zulässig.

(6) Das Mitglied erhält für die Clubgebühr eine Rechnung in Textform; sie wird zusätzlich im Kundenkonto bereitgestellt. Für jeden Kauf einer Sammlermünze erhält das Mitglied einen Beleg mit dem nach § 14 Absatz 6 UStG erforderlichen Hinweis auf die Differenzbesteuerung.

(7) Gerät das Mitglied mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 11 Lieferung, Versand und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Mitglied im Kundenkonto hinterlegte Lieferanschrift innerhalb Deutschlands. Eine Lieferung an Packstationen oder Postfächer erfolgt nicht.

(2) Der Versand erfolgt als versicherte Sendung. Die Versandart richtet sich nach dem Wert der Sendung; sie wird vor Absenden der Bestellung angezeigt.

(3) Die Lieferung erfolgt nach Ablauf des Stichtages gesammelt. Die Lieferzeit beträgt 5 bis 10 Werktage nach Ablauf des Stichtages, soweit im Einzelfall nichts anderes angegeben ist.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit der Übergabe der Ware an das Mitglied oder eine von ihm bestimmte empfangsberechtigte Person auf das Mitglied über.

(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für das Mitglied zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Mitglied dadurch nicht.

(6) Das Mitglied hält die im Kundenkonto hinterlegte Lieferanschrift aktuell. Mehrkosten, die durch eine unrichtige oder nicht aktualisierte Anschrift entstehen, trägt das Mitglied, es sei denn, es hat die unrichtige Angabe nicht zu vertreten.

§ 12 Verfügbarkeit, Kontingent und Zuteilung

(1) intrinsor depot bezieht die Sammlermünzen im Rahmen der von der ausgebenden Stelle zugeteilten Kontingente. Auf die Höhe der Zuteilung hat intrinsor depot keinen Einfluss.

(2) Wird intrinsor depot die geschuldete Ware trotz eines vor dem Abruf abgeschlossenen, kongruenten Deckungsgeschäfts mit der ausgebenden Stelle oder einem Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig geliefert, und hat intrinsor depot dies nicht zu vertreten, ist intrinsor depot berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. intrinsor depot informiert das Mitglied hierüber unverzüglich und erstattet bereits erbrachte Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen.

(3) Reicht die verfügbare Menge nicht aus, um alle fristgerechten Abrufe zu bedienen, erfolgt die Zuteilung nach der Dauer der ununterbrochenen Clubmitgliedschaft; die längste Mitgliedschaftsdauer wird zuerst berücksichtigt. Bei gleicher Dauer entscheidet der Zeitpunkt des Abrufs.

(4) Die gesetzlichen Rechte des Mitglieds, insbesondere bei einem von intrinsor depot zu vertretenden Leistungshindernis, bleiben unberührt.

§ 13 Austauschrecht und Gleichwertigkeit

(1) Kann ein Abruf aus den Gründen des § 12 nicht bedient werden, kann intrinsor depot dem Mitglied statt der abgerufenen Sammlermünze eine gleichwertige Sammlermünze anbieten.

(2) Gleichwertig ist eine Sammlermünze, die denselben Nennwert, denselben Feingehalt und dasselbe Gewicht aufweist. Ein abweichender Sammler- oder Marktwert des Motivs bleibt außer Betracht.

(3) Das Mitglied ist zur Annahme des Ersatzangebots nicht verpflichtet. Lehnt es ab oder steht kein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung, wird der bereits gezahlte Kaufpreis vollständig erstattet.

§ 14 Änderung oder Ausfall einer Ausgabe

(1) Wird eine Sammlermünze, die Gegenstand eines bereits geschlossenen Kaufvertrages ist, von der ausgebenden Stelle in geänderter Form ausgegeben, insbesondere mit abweichendem Nennwert, abweichendem Edelmetallgehalt, abweichendem Gewicht oder abweichender Prägequalität, so ist das Mitglied berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. intrinsor depot informiert das Mitglied unverzüglich über die Änderung.

(2) Wird eine Sammlermünze überhaupt nicht ausgegeben oder wird die Ausgabe abgesagt, entfällt die Leistungspflicht beiderseits.

(3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 erhält das Mitglied sämtliche für die betroffene Ausgabe geleisteten Zahlungen vollständig erstattet. Ein finanzielles Risiko trägt das Mitglied nicht.

(4) Die Verschiebung eines Ausgabetages durch die ausgebende Stelle ist keine Änderung im Sinne des Absatzes 1. In diesem Fall verschiebt sich der Stichtag nach § 7 Absatz 3 entsprechend; intrinsor depot informiert das Mitglied hierüber.

§ 15 Willkommens-Bonus

(1) Neue Mitglieder erhalten Zugang zu einer vor Beginn ihrer Mitgliedschaft ausgegebenen Sammlermünze („Rettungsdienste“, Nennwert 10 €) nach Maßgabe der folgenden Absätze.

(2) In den Stufen „1 Münze“ und „3 Münzen“ kann diese Sammlermünze zum Nennwert erworben werden.

(3) Ab der Stufe „10 Münzen“ sowie in allen Rollenstufen übernimmt intrinsor depot den Nennwert für das Mitglied.

(4) Die Lieferung erfolgt zusammen mit der ersten regulären Lieferung.

(5) Der Anspruch besteht einmalig je Mitglied und je Haushalt. Er ist nicht übertragbar, nicht auf andere Ausgaben übertragbar und nicht in Geld auszahlbar.

(6) Der Anspruch setzt voraus, dass der Clubvertrag im Zeitpunkt der Lieferung wirksam besteht. Er entfällt, wenn der Clubvertrag zuvor widerrufen oder beendet wird.

(7) Der Erwerb der Sammlermünze nach den Absätzen 2 und 3 erfolgt jeweils als eigenständiger Kaufvertrag zum vollen Nennwert. Die Übernahme des Nennwerts nach Absatz 3 ist eine Leistung von intrinsor depot auf der Dienstleistungsseite; die Sammlermünze ist nicht Bestandteil der Clubgebühr.

§ 16 Widerrufsrecht

(1) Dem Mitglied steht als Verbraucher sowohl hinsichtlich des Clubvertrages als auch hinsichtlich jedes einzelnen Kaufvertrages über Sammlermünzen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus den nachstehenden Widerrufsbelehrungen für den Clubvertrag (Dienstleistung) und für den Kaufvertrag (Ware) sowie aus dem Muster-Widerrufsformular.

(3) intrinsor depot nimmt die Ausnahme des § 312g Absatz 2 Nummer 8 BGB ausdrücklich nicht in Anspruch. Die Sammlermünzen werden zum festen Nennwert abgegeben; ihr Preis hängt nicht von Schwankungen auf dem Finanzmarkt ab.

(4) Verlangt das Mitglied ausdrücklich, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und widerruft es den Clubvertrag anschließend, schuldet es Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung. Der Wertersatz wird zeitanteilig aus der Clubgebühr des laufenden Abrechnungsquartals berechnet. Hat das Mitglied bis zum Widerruf bereits eine oder mehrere Ausgaben abgerufen, gilt der Zugang für das laufende Abrechnungsquartal als vollständig in Anspruch genommen; in diesem Fall entspricht der Wertersatz der Clubgebühr des laufenden Abrechnungsquartals.

(5) Der Widerruf des Clubvertrages lässt bereits geschlossene Kaufverträge über Sammlermünzen unberührt; das Widerrufsrecht bleibt für jeden Kaufvertrag gesondert bestehen. Umgekehrt lässt der Widerruf eines Kaufvertrages den Clubvertrag unberührt.

(6) Über die gesetzlichen Widerrufsrechte hinaus nimmt intrinsor depot gelieferte Sammlermünzen im Rahmen einer freiwilligen Kulanzregelung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt gegen Erstattung des Kaufpreises zurück, sofern sie unbeschädigt und in der Originalverpackung zurückgesandt werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht; die gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

§ 17 Kundenkonto

(1) Für den Abschluss eines Clubvertrages und für jeden Abruf ist ein Kundenkonto erforderlich.

(2) Die Anmeldung erfolgt ohne Passwort über einen an die hinterlegte E-Mail-Adresse versandten Bestätigungscode. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keinen Zugriff auf das hinterlegte E-Mail-Postfach erlangen, und intrinsor depot unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen.

(3) Das Mitglied hält die im Kundenkonto hinterlegten Daten, insbesondere E-Mail-Adresse und Lieferanschrift, aktuell.

(4) Je Person und Haushalt darf nur ein Kundenkonto geführt werden.

(5) intrinsor depot kann ein Kundenkonto vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch, für unrichtige Angaben oder für einen Verstoß gegen Absatz 4 bestehen. Das Mitglied wird hierüber unverzüglich unter Angabe der Gründe informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Bestehende Kaufverträge werden erfüllt; bereits gezahlte Clubgebühren werden für den Zeitraum der Sperrung anteilig erstattet, soweit das Mitglied die Sperrung nicht zu vertreten hat.

§ 18 Änderung der Clubgebühr

(1) intrinsor depot ist berechtigt, die Clubgebühr für Zeiträume nach Ablauf der Erstlaufzeit anzupassen, wenn und soweit sich die Kosten für die Erbringung der Dienstleistung ändern, insbesondere Beschaffungs-, Versand-, Zahlungsabwicklungs-, Personal- oder IT-Kosten oder gesetzliche Abgaben. Kostensenkungen sind in gleichem Umfang zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen.

(2) Eine Anpassung wird dem Mitglied spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung weist auf das Kündigungsrecht nach Absatz 3 hin.

(3) Das Mitglied kann den Clubvertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt außerordentlich kündigen. Kündigt es nicht, gilt die Anpassung als angenommen.

(4) Erhöhungen von mehr als 10 Prozent gegenüber der zuletzt vereinbarten Clubgebühr innerhalb von zwölf Monaten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Mitglieds.

§ 19 Gewährleistung

(1) Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

(2) Gegenstand des Vertrages sind neue, staatlich ausgegebene Sammlermünzen in der Prägequalität Stempelglanz. Prägebedingte Abweichungen, wie sie bei dieser Prägequalität üblich sind, insbesondere feine Herstellungsspuren, geringfügige Unterschiede im Glanzbild sowie herstellungsbedingte Toleranzen bei Gewicht und Durchmesser im Rahmen der amtlichen Vorgaben, stellen keinen Mangel dar.

(3) Ein Anspruch auf eine bestimmte Prägequalität über Stempelglanz hinaus, insbesondere auf die Qualität „Polierte Platte“, besteht nicht.

§ 20 Haftung

(1) intrinsor depot haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von intrinsor depot, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

(2) Unbeschränkt haftet intrinsor depot ferner für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von intrinsor depot, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei Übernahme einer Garantie.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(5) Eine Haftung für die Entwicklung des Silberpreises, des Sammlerwerts oder des Marktwerts der Sammlermünzen wird nicht übernommen. intrinsor depot erteilt keine Anlageberatung und schuldet keine Anlageempfehlung.

§ 21 Höhere Gewalt

(1) Wird intrinsor depot die Erfüllung ihrer Leistungspflichten durch ein unvorhersehbares, außerhalb ihres Einflussbereichs liegendes Ereignis unmöglich oder unzumutbar erschwert, verlängern sich die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Als solche Ereignisse gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, hoheitliche Maßnahmen, Epidemien, flächendeckende Störungen der Verkehrs-, Energie- oder Telekommunikationsinfrastruktur sowie der Ausfall oder die erhebliche Verzögerung der Prägung oder Ausgabe durch die ausgebende Stelle.

(2) intrinsor depot informiert das Mitglied unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer der Behinderung.

(3) Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen an, sind beide Seiten berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Kaufvertrages zurückzutreten. Bereits erbrachte Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit intrinsor depot die Behinderung nicht zu vertreten hat.

§ 22 Geldwäscherechtliche Pflichten

(1) intrinsor depot unterliegt als Güterhändler den Pflichten des Geldwäschegesetzes (GwG).

(2) intrinsor depot ist berechtigt und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet, die Identität des Mitglieds festzustellen und zu überprüfen sowie Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten und zur Herkunft der eingesetzten Mittel zu erheben. Das Mitglied wirkt hieran mit und legt die erforderlichen Nachweise auf Verlangen vor.

(3) Kommt das Mitglied seiner Mitwirkungspflicht nicht nach oder lassen sich die erforderlichen Angaben nicht erheben, ist intrinsor depot berechtigt, die Geschäftsbeziehung nicht zu begründen, sie zu beenden und von bereits geschlossenen Kaufverträgen zurückzutreten. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall auf den Zahlungsweg erstattet, von dem sie stammen.

(4) Barzahlungen werden nicht entgegengenommen.

(5) Die gesetzlichen Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Meldepflichten bleiben unberührt.

§ 23 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, abrufbar unter depot.intrinsor.de/policies/privacy-policy. Sie ist nicht Bestandteil dieser AGB.

§ 24 Änderung dieser AGB; Vertragsübernahme

(1) intrinsor depot kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies erforderlich ist, um sie an eine geänderte Rechtslage, an eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine Änderung des Leistungsangebots anzupassen, und die Änderung das Vertragsgefüge nicht wesentlich zulasten des Mitglieds verschiebt.

(2) Änderungen werden dem Mitglied spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Das Mitglied kann der Änderung bis zum Wirksamwerden in Textform widersprechen oder den Clubvertrag zu diesem Zeitpunkt außerordentlich kündigen; auf beide Rechte wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht das Mitglied, kann intrinsor depot den Clubvertrag zum nächstmöglichen Termin ordentlich kündigen.

(3) intrinsor depot beabsichtigt, den Geschäftsbetrieb von intrinsor depot künftig auf eine verbundene Gesellschaft zu übertragen. Tritt diese in die Rechte und Pflichten aus dem Clubvertrag ein, wird das Mitglied hierüber spätestens sechs Wochen vor dem Übergang in Textform unterrichtet. Das Mitglied ist berechtigt, den Clubvertrag aus diesem Anlass mit Wirkung zum Zeitpunkt des Übergangs außerordentlich zu kündigen; auf dieses Recht wird in der Unterrichtung gesondert hingewiesen. Bereits geschlossene Kaufverträge bleiben unberührt.

§ 25 Streitbeilegung, Rechtswahl, Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) intrinsor depot ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 24. August 2026


Widerrufsbelehrung zum Clubvertrag (Dienstleistung)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

intrinsor Hrgarden GmbH, Delbrückstraße 29, 17424 Heringsdorf, Telefon 030 2089839133, E-Mail depot@intrinsor.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung


Widerrufsbelehrung zum Kaufvertrag über Sammlermünzen (Ware)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Haben Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt, die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

intrinsor Hrgarden GmbH, Delbrückstraße 29, 17424 Heringsdorf, Telefon 030 2089839133, E-Mail depot@intrinsor.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
intrinsor Hrgarden GmbH
Delbrückstraße 29
17424 Heringsdorf
E-Mail: depot@intrinsor.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

_______________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): _____________________

Name des/der Verbraucher(s): _____________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _____________________

Datum: _____________________

(*) Unzutreffendes streichen.